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   BVerwG, 25.09.1968 - VI C 91.65   

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https://dejure.org/1968,1013
BVerwG, 25.09.1968 - VI C 91.65 (https://dejure.org/1968,1013)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1968 - VI C 91.65 (https://dejure.org/1968,1013)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1968 - VI C 91.65 (https://dejure.org/1968,1013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Rücknahme eines Bewilligungsbescheides sowie Rückforderung überzahlter Bezüge aus einer Dienstunfallversorgung eines Soldaten - Niederschlagung der überzahlten Bezüge eines Soldaten - Bewusste falsche Angabe des Datums des berufsmäßigen Eintritts in die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63

    Rückforderung von aufgrund eines zurückgenommenen Versorgungsbescheides gezahlten

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1968 - VI C 91.65
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist zwar gegenüber der verschärften Haftung nach § 820 BGB die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nicht schlechthin ausgeschlossen, sondern ausnahmsweise möglich (vgl. BVerwGE 18, 72; Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 25 = ZBR 1966 S. 181]).

    Eine solche Beurteilung kann aber dann nicht Platz greifen, wenn die Bereicherung - wie hier - entscheidend durch die wissentlich unrichtigen Angaben des Empfängers verursacht worden ist (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 -).

  • BVerwG, 14.02.1964 - VI C 151.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1968 - VI C 91.65
    Auf die Revision des Klägers hob der erkennende Senat das Berufungsurteil vom 13. Juli 1961 durch Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VI C 151.61 - auf, soweit es die Zurückzahlung der an den Kläger geleisteten Unterhaltsbeträge und Unterhaltsbeiträge betrifft, und verwies die Sache insoweit an das Oberverwaltungsgericht zurück.

    Entgegen der Ansicht der Revision ist, wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VI C 151.61 - klargestellt hat, im vorliegenden Verfahren nicht darüber zu entscheiden, ob dem Kläger Versorgungsansprüche gemäß § 53 G 131 (F. 1961) in Verbindung mit § 181 b BBG zustehen.

  • BVerwG, 22.05.1968 - VI C 96.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1968 - VI C 91.65
    Die Denkgesetze sind vielmehr nur dann verletzt, wenn die vom Tatsachengericht gezogenen Folgerungen aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich sind (vgl. Urteil vom 22. Mai 1968 - BVerwG VI C 96.64 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1968 - VI C 91.65
    Diese und die damit im Zusammenhang stehenden weiteren Ausführungen in dem Berufungsurteil lassen im übrigen erkennen, daß das Berufungsgericht die Behauptung des Klägers, der Dienst an den Motorsportschulen sei - im übrigen - nach militärischen Grundsätzen durchgeführt worden, obwohl es sie nicht ausdrücklich erwähnt hat, nicht völlig übergangen - was schon allgemein nicht angenommen werden kann (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 - [NJW 1967 S. 1955]) - und nicht in Frage gestellt hat.
  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61

    Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1968 - VI C 91.65
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist zwar gegenüber der verschärften Haftung nach § 820 BGB die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nicht schlechthin ausgeschlossen, sondern ausnahmsweise möglich (vgl. BVerwGE 18, 72; Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 25 = ZBR 1966 S. 181]).
  • BVerwG, 10.05.1967 - VI C 136.63

    Wiederholte Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz - Ernennung zum Oberstleutnant

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1968 - VI C 91.65
    Das Revisionsgericht ist nicht befugt, die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts durch eine eigene - vielleicht überzeugendere - Beweiswürdigung zu ersetzen (vgl. Urteil vom 16. Mai 1967 - BVerwG VI C 136.63 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.04.1967 - VI C 71.63

    Recht der ehemaligen Berufssoldaten - Konkretisierung der Versorgungsansprüche

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1968 - VI C 91.65
    Denn darüber hat nach dem gemäß § 29 G 131 entsprechend anzuwendenden § 155 BBG zunächst die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Behörde zu befinden (vgl. u.a. Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG VI C 71.63 -, ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 115.63

    Rechtsmittel

    Das Revisionsgericht ist nach Maßgabe des § 137 Abs. 2 VwGO grundsätzlich an die vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen und ihre Würdigung gebunden; es ist nicht befugt, die Würdigung des Tatsachengerichts durch eine eigene - vielleicht überzeugendere -Würdigung zu ersetzen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. Urteile vom 22. Mai 1968 - BVerwG VI C 96.64 - und vom 25. September 1968 - BVerwG VI C 91.65 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 30.01.1970 - VI C 90.67

    Rechtsmittel

    Sollte das Verwaltungsgericht auf Grund weiterer Feststellungen zu der Schlußfolgerung gelangen, daß es sich um eine Vorbehaltszahlung im Sinne der o.a. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehandelt hat, dann könnte sich der Kläger gegenüber der verschärften Haftung ausnahmsweise nur dann auf einen Bereicherungswegfall berufen, wenn sich dies nach den Umständen des Falles als ein Gebot der Billigkeit erwiese (vgl.Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 25] undvom 25. September 1968 - BVerwG VI C 91.65 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 37]; vgl. auch - noch enger - BVerwGE 24, 92 [102] und BVerwGE 25, 291 [297/298]).
  • BVerwG, 30.04.1969 - VI C 20.65

    Rechtsmittel

    Die Angriffe der Revision müssen insoweit an den engen Grenzen scheitern, die dem Revisionsgericht hinsichtlich der Überprüfung der tatsächlichen Grundlagen des Berufungsurteils selbst dann gesetzt sind, wenn eine andere Würdigung vertretbar oder sogar naheliegend erscheint (vgl. Urteile vom 22. Mai 1968 - BVerwG VI C 96.64 -, vom 4. Juni 1968 - BVerwG VI C 66.64 -, vom 9. Juli 1968 - BVerwG VI C 14.65 - und vom 25. September 1968 - BVerwG VI C 91.65 -).
  • BVerwG, 30.01.1970 - VI C 89.67

    Rechtsmittel

    Sollte das Verwaltungsgericht auf Grund weiterer Feststellungen zu der Schlußfolgerung gelangen, daß es sich um eine Vorbehaltszahlung im Sinne der o.a. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehandelt hat, dann könnte sich der Kläger gegenüber der verschärften Haftung ausnahmsweise nur dann auf einen Bereicherungswegfall berufen, wenn sich dies nach den Umständen des Falles als ein Gebot der Billigkeit erwiese (vgl.Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 25] undvom 25. September 1968 - BVerwG VI C 91.65 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 37]; vgl. auch - noch enger - BVerwGE 24, 92 [102] und BVerwGE 25, 291 [297/298]).
  • BVerwG, 30.01.1970 - VI C 91.67

    Berechnung der Weihnachtssonderzuwendung zugunsten eines Beamten -

    Sollte das Verwaltungsgericht auf Grund weiterer Feststellungen zu der Schlußfolgerung gelangen, daß es sich um eine Vorbehaltszahlung im Sinne der o.a. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehandelt hat, dann könnte sich der Kläger gegenüber der verschärften Haftung ausnahmsweise nur dann auf einen Bereicherungswegfall berufen, wenn sich dies nach den Umständen des Falles als ein Gebot der Billigkeit erwiese (vgl.Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 25] undvom 25. September 1968 - BVerwG VI C 91.65 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 37]; vgl. auch - noch enger - BVerwGE 24, 92 [102] und BVerwGE 25, 291 [297/298]).
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